Hygienekonzept

Die Landesregierung hat am 03.06.2021 eine neue CoronaVO verabschiedet, die ab dem 07. Juni 2021 gültig ist. Diese Verordnung sieht Lockerungen vor die auch die Amateurmusik betreffen.
Aus dieser neuen Verordnung heraus ergibt sich ein Hygienekonzept, das gemeinsam vom BDB, der BDMV und dem BVBW erarbeitet wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden um eine Probe durchführen zu können:

  • Es liegt ein Hygienekonzept vor
  • Die örtliche Gemeindeverordnung und Vorgaben der Gemeindeverwaltung sowie der Ortspolizei/Ordnungsamt werden eingehalten
  • Die aktuellen Vorgaben innerhalb der Öffnungsstufen werden laut Matrix umgesetzt

Dieses Hygienekonzept erhält jede Musikerin, jeder Musiker des Vereins in digitaler oder gedruckter Form. Bei Kindern und Jugendlichen erhalten erhalten dieses Konzept zusätzlich die Erziehungsberechtigten.

Hygienekonzept
Matrix
Vorlage 1 (Nachweis für geimpfte und genesene Personen)
Vorlage 2 (Bestätigung eines aktuellen negativen SARS-CoV-2-Testergebnisses)
Vorlage 3 (Bescheinigung über regelmäßige Corona-Testung im Schulbetrieb (2x pro Woche)

Vorlage 4 (Bescheinigung eines aktuellen negativen Corona-Tests für minderjährige Kinder/Jugendliche)